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SPAREN SIE 50 % STEUERN
DIENSTWAGENBESTEUERUNG FÜR FIRMENWAGENFAHRER
Attraktive Neuregelung
Eine Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung ist in Kraft getreten, die es jetzt noch attraktiver macht, auf Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge umzusteigen.
Für diese Fahrzeuge wird, sofern sie überwiegend beruflich genutzt werden, nur noch der halbe Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung angesetzt. Das gilt für die pauschale 1-%-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für die 0,03-%-Regelung je Entfernungskilometer.
Gewaltiges Sparpotenzial
Wie viel der einzelne Firmenwagenberechtigte spart, ist vom Bruttolistenpreis seines Fahrzeugs, der Entfernung zu seiner ersten Arbeitsstätte und seinem persönlichen Steuersatz abhängig. Gerade für Pendler sind Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge besonders attraktiv. Gespart wird in jedem Fall im drei- bis vierstelligen Bereich pro Jahr.

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit
- Gefördert werden rein elektrische und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEVs)
- Hybridfahrzeuge müssen entweder weniger als 50 g/km CO2 emittieren oder
- müssen eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern nach der neuen WLTP-Norm aufweisen.
- Wählen Sie ein passendes BMW Modell und profitieren Sie von erheblichen Ersparnissen!
FÖRDERFÄHIGE BMW-MODELLE ZUR BEGÜNSTIGTEN DIENSTWAGENBESTEUERUNG
Ab Produktion Juli 2019 sind die folgenden BMW Modelle voraussichtlich förderfähig:
Modell | Verbrauch kominiert l/100 km* | Verbrauch kominiert kWh/100 km* | CO2 g/km* |
BMW 225xe Active Tourer | 1,9 | 13,5 | 42 |
BMW 330e | 1,9-1,6 | 15,4-14,8 | 43-37 |
BMW 530e | 1,8-1,6 | 14,5-13,8 | 40-36 |
BMW 530e xDrive | 2,2-2,1 | 15,6-15,3 | 50-47 |
BMW 745e | 2,2-2,1 | 15,5-15,1 | 51-48 |
BMW 745Le | 2,3-2,2 | 15,7-15,6 | 53-50 |
BMW 745Le xDrive | 2,5-2,3 | 16,2-15,8 | 57-52 |
BMW X1 xDrive 25e | ab 2,0 | noch keine Angaben verfügbar | ab 43 |
BMW X3 xDrive 30e | 2,4-2,1 | 17,2-16,4 | 54-49 |
BMW X5 xDrive 45e | 2,0-1,7 | 23,5-21,5 | 47-39 |
BMW i3 (120 Ah) | - | 13,1 | 0 |
BMW i3s (120 AH) | - | 14,6-14,0 | 0 |
BMW i8 Roadster | 2,0 | 14,5 | 46 |
BMW i8 Coupé | 1,8 | 14,0 | 42 |
VERGLEICHSRECHNUNG ZUR NEUEN DIENSTWAGENBESTEUERUNG
Für unsere Vergleichsrechnung der Dienstwagenbesteuerung gehen wir von folgender beispielhafter Situation aus:
Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung z. B. BMW 5er: 64.100 € |
Entfernung Wohnung–Arbeitsstätte: 20km |
Steuersatz: 40% |
. | Alte Regelung | Neue Regelung |
Geldwerter Vorteil | 1 % von 64.100 € = 641 €/Monat 641 € x 12 Monate = 7.692 €/Jahr |
1 % von 32.000 €(2) = 320 €/Monat 320 € x 12 Monate = 3.840 €/Jahr |
Erhobene Steuern | 40 % von 641 € = 256,40 €/Monat 256,40 €x 12 Monate = 3.076,80 €/Jahr |
40 % von 320 € = 128 €/Monat 128 € x 12 Monate = 1.536 €/Jahr |
Entfernungskilometer | 0,03 % von 64.100 €= 19,23 €/km 20 km x 19,23 € = 384,60 €/Monat 384,60 € x 12 Monate = 4.615,20 €/Jahr |
0,03 % von 32.000 €(2) = 9,60 €/km 20 km x 9,60 € = 192 €/Monat 192 € x 12 Monate = 2.304 €/Jahr |
Erhobene Steuern | 40 % von 19,23 € = 7,69 €/km 40 % von 384,60 € = 153,84 €/Monat 40 % von 4.615,20 € = 1.846,08 €/Jahr |
40 % von 9,60 € = 3,84 €/km 40 % von 192 €= 76,80 €/Monat 40 % von 2.304 € = 921,60 €/Jahr |
Steuern gesamt | 4.922,88 €/Jahr | 2.457,60 €/Jahr |
Die Einsparung für den Firmenwagenfahrer beläuft sich jährlich auf über 2.450 €.
(1) Der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 % – Regelung für Privatnutzung wird halbiert. Dies gilt für die pauschale 1 % – Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß §3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der eltrkischen Antriebsmaschine mind. 40 km beträgt. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12. 2018 und vor dem 01.01.2022 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z.B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach d§ 9 Abs. 1 S.3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
(2) Abrundung des Bruttolistenpreises auf volle 100 € gemäß steuerrechtlicher Vorgabe nach R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR.
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